Montag, 2. März 2015

Neuigkeiten von unserer Grundstücksplanung

In unserem Bebauungsplan ist eine „Grundflächenzahl“ (GRZ) von 0,2 festgelegt. Das bedeutet, dass wir 20 % unseres Grundstückes überbauen dürfen. Dazu gehört neben dem Haus auch u.a. die Terrasse, der Carport und (leider) auch das Wegerecht, welches über unser Grundstück führt. Mit Nebenanlagen wie Carport oder  Schuppen kann man die GRZ um 50 % überschreiten, das ergibt also eine GRZ von 0,3. In unserer ersten Planung haben wir die GRZ deutlich überschritten, sodass wir unsere Planung anpassen mussten: Terrasse kürzen, Schuppen und Carport verkleinern usw.

Bezüglich der „Carport-Frage“ sind wir auch schon einen Schritt weiter: Aufgrund der geringen GRZ haben wir uns gegen einen Doppelcarport und für die Variante einfacher Carport + Fahrradstellplatz entschieden. Wir haben uns bei einer Carportfirma aus Berlin-Kaulsdorf die technische Machbarkeit bestätigen lassen und uns gleich ein Angebot machen lassen. Die Carportbreite ist derzeit auf 4,50 m geplant und wird eventuell auf 4,00 m verkleinert – falls wir damit noch ausreichend Stellfläche für die Fahrräder haben ohne das Auto zu zerkratzen. Da die Carportbreite maßgeblich die Lage des Hauses auf dem Grundstück beeinflusst, müssen wir uns hier bis zum fertigen Bauvertrag entscheiden.
Hier der aktuelle Stand unserer Planung:

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